Die Familie ist das Wichtigste auf der Welt. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützt du dich und deine Lieben vor Schadensersatzforderungen Dritter. Missgeschicke, Unachtsamkeiten und Unfälle passieren im Alltag schnell. Einmal nicht aufgepasst, schon ist es passiert. Vielleicht läuft dein Kind beim Spielen vor dem Haus einem Ball hinterher und zwingt ein Fahrzeug zum Ausweichen. Oder deiner Frau fällt auf einer Party bei Arbeitskollegen ein Weinglas auf den Teppich. Möglicherweise stolperst du und lässt den Laptop eines Bekannten fallen. In all diesen Fällen haftest du ohne eine private Haftpflichtversicherung laut Gesetz mit deinem Privatvermögen.
In diesem Artikel erfährst du, wie du dich und deine Familie absichern kannst. Wir beantworten alle wichtigen Fragen rund um die private Haftpflichtversicherung.
Du kannst dich als Einzelperson zum Single-Tarif mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern. Aber es ist ebenso möglich, deine gesamte Familie – also mehrere Personen – mit nur einer einzigen Police zu schützen.
Kurz gesagt: Eine Haftpflichtversicherung zum Familien-Tarif ist eine freiwillige private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie. Im Alltag wird darum oft von einer „Familienhaftpflichtversicherung“ gesprochen.
Missgeschicke, Unfälle und Unachtsamkeiten passieren im Alltag schnell. Nach deutschem Recht ist die Haftung von Privatpersonen unbegrenzt. Das heißt: Wenn du einen Schaden verursachst und nicht privat haftpflichtversichert bist, haftest du mit deinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Und zwar lebenslang! Das betrifft dein Haus, deinen Grundbesitz, dein Bankguthaben und dein Gehalt. Im schlimmsten Fall bedroht ein einfaches Missgeschick die wirtschaftliche Existenz deiner gesamten Familie.
Besonders bei Personenschäden kommen auf dich und deine Lieben schnell hohe Forderungen zu auf Grund von ...
Aber dem kann man vorbeugen. Mit einer Familienhaftpflichtversicherung von Coya bist du auf der sicheren Seite. Wir übernehmen den kompletten Schaden.
Schon ab 74,39 Euro pro Jahr sicherst du dich und deine Familie ab.
Ein Sachschaden liegt vor, wenn du das Eigentum einer anderen Person beschädigst oder zerstörst.
Ein Personenschaden entsteht, wenn du einen Menschen verletzt, seine Gesundheit schädigst oder seinen Tod verursachst. Auch daraus entstehende Folgeschäden gehören dazu.
Ein Vermögensschaden entsteht, wenn durch deine Schuld eine andere Person einen finanziellen Schaden erleidet.
Um das Thema greifbarer zu machen, hier ein paar Schadensbeispiele aus dem Alltag:
Mit nur einer einzigen Police sicherst du dich und die Menschen, die in deinem Haushalt leben, gegen die finanziellen Folgen aus diesen und ähnlichen Schadensereignissen ab. Online, unkompliziert, schnell. Wenn du möchtest, mit sofortiger Wirksamkeit.
Als Familie gelten (versicherte Personen):
deine unverheirateten Kinder*, sofern mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
* auch wenn Sie nicht bei dir behördlich gemeldet sind.
Zusätzlich bietet unsere Familienhaftpflichtversicherung auch für alle Menschen, die mit dir in einer häuslichen Gemeinschaft leben und behördlich unter derselben Adresse gemeldet sind, Versicherungsschutz.
Das können zum Beispiel sein:
Die Versicherung springt ein, wenn eines deiner Familienmitglieder einer anderen Person Schaden zufügt oder fremdes Eigentum beschädigt. Eine private Haftpflichtversicherung für Familien übernimmt die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts entstehenden Schadensersatzforderungen. Diese umfassen:
Es kommt vor, dass andere Menschen unberechtigte Ansprüche an dich oder ein Mitglied deiner Familie stellen.
Vielleicht war der Verursacher des Schadens jemand anders. Oder die an dich gestellte Forderung ist unangemessen hoch. Manchmal besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Auch in diesen Fällen hilft dir deine Haftpflichtversicherung: Wir prüfen bei einem entstandenen Schaden zunächst, wer verantwortlich ist und haftet.
Eine private Haftpflichtversicherung ist also gleichzeitig eine passive Rechtsschutzversicherung. Allerdings ist das kein Ersatz für eine aktive Rechtsschutzversicherung. Dafür brauchst du eine eigene Police. Diese ist sinnvoll, wenn du dich wegen Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Wehr setzen oder eigene Ansprüche durchsetzen möchtest.
Ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch gegen dich oder eine versicherte Person besteht in der Regel nur, wenn der Schaden schuldhaft und fahrlässig oder vorsätzlich (bei Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz) verursacht wurde.
Wurde der Schaden nicht schuldhaft und fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, besteht entsprechend kein Anspruch.
Ein Beispiel dafür ist im Sport zu finden. Wer Sport mit anderen treibt, nimmt die Gefahren des Sports im Rahmen der Spielregeln mit in Kauf.
Aus einem im regelkonformen Spiel passierten Schaden kann somit kein Schadenersatzanspruch entstehen. Ein einfacher Regelverstoß reicht dafür auch nicht aus.
Ein weiteres Beispiel:
Du fährst Fahrrad. Ein anderer Fahrradfahrer nimmt dir die Vorfahrt, wodurch es einen Zusammenstoß gibt. Der andere Fahrradfahrer behauptet, dass du Mitschuld am Unfall hast und will, dass du ihm seinen Schaden teilweise ersetzt.
Da du den Unfall nicht schuldhaft verursacht hast, besteht hier kein berechtigter Anspruch. Wir wehren den Schaden für dich ab.
In den folgenden Fällen reguliert die Haftpflichtversicherung in der Basisversion die entstandenen Schäden nicht. Ausnahme: Du hast deine Aufsichtspflicht verletzt. In unserem Topping „Top of the Topps“ sind Schäden durch deliktunfähige Personen mitversichert.
Als deliktunfähig gelten Kinder unter sieben Jahren. Kinder in diesem Alter können nicht für von ihnen verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr, erhöht sich das Alter der Kinder auf zehn Jahre (sofern kein Vorsatz vorliegt).
Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Andernfalls müssen sie den Schaden nicht ersetzen. Dementsprechend wehrt die private Haftpflichtversicherung eventuelle Forderungen ab. Ausnahme: Deliktunfähige Kinder sind explizit mit abgesichert und du hast ein berechtigtes Interesse an der Schadensregulierung.
Auch Erwachsene, zum Beispiel geistig oder körperlich behinderte sowie psychisch kranke Menschen, können unter Umständen als deliktunfähig eingestuft werden. Wer zur Zeit der Schadensverursachung bewusstlos war, haftet ebenfalls nicht.
Die private Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Damit sicherst du deine Familie durch einen passiven Rechtsschutz. Ist es notwendig für die Abwehr eines unberechtigten Schadenersatzanspruchs einen Rechtsstreit zu führen, trägt die private Familienhaftpflichtversicherung die Kosten für euren Rechtsbeistand, Sachverständigern und den Gerichtsprozess.
Die Familienhaftpflicht bietet Schutz bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter privatrechtlichen Inhalts gegen Schadensersatzforderungen, die auf dich oder ein Familienmitglied zukommen, weil einer fremden Person ein Schaden zugefügt wurde. Dabei kann es sich um einen Sachschaden, einen Personenschaden oder einen Vermögensschaden handeln.
Erleidet eine fremde Person durch dich einen der oben genannten Schaden, bist du zur Wiedergutmachung verpflichtet. Diese Schäden musst du ersetzen. Dabei gibt es keine gesetzlich festgelegte Obergrenze. Ohne eine private Haftpflichtversicherung haftest du mit deinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen.
Das Gleiche kann einem anderen Mitglied deiner Familie passieren.
Eine Familienhaftpflichtversicherung sichert dich und deine Familie im Schadensfall mit einer einzigen Police ab.
Eigene Schäden: Erleidet ein mitversichertes Familienmitglied selbst einen Schaden, greift die Familien-Privathaftpflichtversicherung nicht. Falls dir dein Laptop herunterstürtzt, ist dieses Missgeschick nicht versichert.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden: Wenn du (oder ein Familienmitglied) einer anderen Person willentlich einen Schaden zufügst oder bewusst fremdes Eigentum beschädigst, ist eine Übernahme der Schadenersatzforderungen ausgeschlossen.
Gegenseitige Schäden innerhalb der Familie: Wenn ihr einen gemeinsamen Versicherungsvertrag habt, zahlt die Haftpflicht bei Familienangehörigen nicht für Schäden. Angenommen, du beschädigst versehentlich das Smartphone deiner Tochter. Dann leistet eure gemeinsame Familien-Privathaftpflichtversicherung dafür keinen Schadensersatz. Versicherte Personen können keine Schäden untereinander geltend machen. Ausnahme: Personenschäden.
Schäden durch Hunde oder Pferde: Falls du privat Hunde oder Pferde hältst, brauchst du dafür eine spezielle Haftpflichtversicherung für Tierhalter. Im Schadensfall, wenn dein Hund beispielsweise die Postbotin beißt oder dein Pferd im Verkehr durchgeht und einen Unfall verursacht, greift die private Haftpflichtversicherung nicht.
Schäden im Rahmen von Gefälligkeitsdiensten: Ohne eine ergänzende Zusatzleistung zu deiner Haftpflichtversicherung („Top of the Topps“) sind Schäden, die bei Freundschaftsdiensten (z. B. Hilfe beim Umzug oder beim Renovieren) passieren, nicht versichert.
Schäden, als Eigentümer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs: Dafür ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug zuständig.
Schäden, die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit passieren: Für bestimmte Berufe brauchst Du eine Berufshaftpflichtversicherung. Ärzte, Anwälte, Hebammen oder Architekten benötigen diese zum Beispiel.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Informationen findest du in unseren Bedingungen zur Coya Privathaftpflicht unter Nummer 3.
Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche aus Schäden der versicherten Personen untereinander, soweit es sich um folgende Fälle handelt:
Für alle anderen Ansprüche aus Schäden unter den versicherten Personen besteht kein Versicherungsschutz.
Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig. Kinder haften nicht für angerichtete Schäden. Als Elternteil kannst du nur haftbar gemacht werden, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast.
Falls deine Tochter oder dein Sohn Schaden angerichtet hat, fühlst du dich möglicherweise moralisch trotzdem dazu verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Natürlich möchtest du den Vorfall klären und die freundschaftliche sowie nachbarschaftliche Beziehungen pflegen.
Wenn du deine Haftpflichtversicherung von Coya um das entsprechende Topping erweiterst, sind Schäden durch deine deliktunfähigen Kinder mit versichert. Auch bei Kindern über sieben Jahren kommt es auf die Situation und die Einsichtsfähigkeit des Kindes an. Es ist möglich, dass auch diese als deliktunfähig eingestuft werden.
Bei der Frage, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde, ist das Alter des Kindes maßgeblich. Je jünger es ist, desto stärker müssen Eltern es beaufsichtigen.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
Kleinkinder bis zum Alter von vier Jahren
Eltern müssen Kleinkinder nicht dauernd beobachten. Sie dürfen selbstständig zur Toilette gehen. Bei Dreijährigen sollten die Eltern in Hörweite sein.
Kinder im Alter von vier bis sieben Jahren
Ab dem vierten Lebensjahr darf ein Kind ohne dauernde elterliche Überwachung im Freien spielen. Geeignet sind ein Spielplatz, ein Sportgelände oder der Bürgersteig einer verkehrsberuhigten Straße. Ein gelegentliches Beobachten alle 15 bis 30 Minuten reicht aus.
Kinder im Alter von sieben bis acht Jahren
Kinder in diesem Alter dürfen ohne elterliche Aufsicht im Freien spielen. Es genügt, dass die Eltern einen groben Überblick über ihre Aktivitäten haben.
Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. März 2009, Az. VI ZR 51/08
Deine unverheirateten Kinder sind über deine Familienhaftpflichtversicherung versichert, sofern mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
Wenn deine Kinder bei dir im Haushalt wohnen und ihr behördlich unter derselben Adresse gemeldet seid, besteht auch Versicherungsschutz, wenn keiner der oben genannten Voraussetzungen erfüllt ist. Eine Altersgrenze gibt es in diesem Fall auch nicht.
Zieht dein Kind aus, benötigt es eine eigene Haftpflichtversicherung, wenn es ...
Nach Ende der Mitversicherung von Familienangehörigen bieten wir noch 6 Monate lang einen Nachversicherungsschutz. In dieser Zeit kann sich dein Sohn oder deine Tochter neu orientieren und eine eigene Police bei uns abschließen, andernfalls entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Sofern dein Kind nicht verheiratet ist, besteht Versicherungsschutz bis zum Abschluss der Schulausbildung.
Während Wartezeiten zwischen der abgeschlossenen Schulausbildung und dem Beginn der Ausbildung / des Studiums / dem Freiwilligendienst besteht ebenfalls bis zu 12 Monaten Versicherungsschutz.
Während der Überbrückungszeit kann dein Kind auch einer Aushilfstätigkeit nachgehen.
Auch im anschließenden Freiwilligendienst und der darauf folgenden weiteren Berufsausbildung besteht weiterhin Versicherungsschutz (siehe hier).
Der Versicherungsschutz endet jedoch, wenn dein volljähriges Kind nach der Ausbildung oder dem Freiwilligendienst eine Erwerbstätigkeit aufnimmt und nicht bei dir behördlich gemeldet ist.
Sofern dein Kind nicht verheiratet ist, besteht Versicherungsschutz bis zum Abschluss der Berufsausbildung.
Eine Berufsausbildung kann eine betriebliche Ausbildung, die schulische Ausbildung (Fachschulen, Berufsfachschulen oder Berufskolleg), die Ausbildung im dualen System (Lehre in Verbindung mit der Berufsschule und überbetrieblichen Lehrgängen) oder ein Studium sein.
Es ist möglich, mehrere Ausbildungsabschnitte nacheinander zu absolvieren. Entscheidet sich dein Kind erst für eine betriebliche Ausbildung und danach noch für ein Studium, besteht bis zum Ende des Studiums Versicherungsschutz. Hier gibt es vielfältige Kombinationsmöglichkeiten. Zwischen dem Bachelor-Studiengang und dem Masterstudiengang noch eine Berufsausbildung zwischen schieben, passt ebenso.
Der Versicherungsschutz endet, sobald dein volljähriges Kind zwischen den Ausbildungsabschnitten in die Erwerbstätigkeit gegangen ist (Nebentätigkeiten während der Berufsausbildung sind kein Problem).
Mit Beendigung der Berufsausbildung endet die Mitversicherung deines volljährigen Kindes, sofern es nicht bei dir behördlich gemeldet ist.
Nach Abschluss des Freiwilligendienstes oder der Berufsausbildung muss man nicht unbedingt sofort den passenden Job finden. Folglich kann dein Kind zur Überbrückung kurz arbeitslos sein.
Obwohl der Versicherungsschutz eigentlich endet, wenn dein volljähriges Kind mit dem Freiwilligendienst / der Berufsausbildung fertig ist, besteht während der anschließenden Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.
Coya bietet Zusatzbausteine, sogenannte „Toppings“. Je nachdem, was zu dir und deiner Familie passt, kannst du deine Haftpflichtversicherung unkompliziert um diese Zusatzleistungen ergänzen. Dadurch erhältst du einen für dich und deine Familie maßgeschneiderten Versicherungsschutz.
Das Topping „Top of the Topps“ erweitert deinen Versicherungsschutz um …
Weitere Zusatzbausteine, die du im Familien-Tarif der Coya Privathaftpflichtversicherung dazu buchen kannst sind der Baustein “Drohnen”, sowie der Baustein “Leih- und Mietfahrzeuge”. Letzterer eignet sich insbesondere, wenn du im Familienurlaub im europäischen Ausland ein Auto mietest. („Mallorca-Deckung”).
Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Je höher die Deckungssumme, desto besser. Die Deckungssumme ist der Geldbetrag, den du im Schadensfall maximal ersetzt bekommst. Liegt der von dir verursachte Schaden darüber, musst du für die Differenz aufkommen. Die Versicherungssumme bei der privaten Haftpflichtversicherung zum Familien-Tarif von Coya liegt bei maximal 30 Millionen Euro. Damit bietet dir Coya ein hohes Maß an Sicherheit.