Wenn dein Hund einen Schaden anrichtet, hast du als Tierhalter die Pflicht, dafür einzustehen. Je nachdem, um welchen Schaden es sich handelt, können hierbei schnell sehr hohe Kosten auf dich zukommen. Damit diese nicht zum finanziellen Ruin führen, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter sinnvoll. In manchen Bundesländern ist diese sogar verpflichtend. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung gewährt dir in verschiedenen Situationen Versicherungsschutz, zum Beispiel, wenn durch deinen Hund ein anderer Mensch gebissen wird oder wenn dieser einen folgenschweren Verkehrsunfall verursacht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 833 die Haftung von Tierhaltern. Im Sinne des Gesetzes ist jeder private Tierhalter dazu verpflichtet, in den folgenden Fällen Schadensersatz zu leisten:
In welcher Art und Höhe der Schadensersatz zu leisten ist, hängt vom jeweiligen Schaden und gegebenenfalls den Auflagen in einem Gerichtsurteil ab. Wie du dir denken kannst, wird der Schadensersatz für einen durch deinen Hund angerichteten Schaden wesentlich geringer ausfallen, wenn nur eine Sache beschädigt wurde, als wenn es ein Menschenleben betrifft. Bedingt durch das Alter deines Hundes und dessen Lebhaftigkeit sind beispielsweise die folgenden Situationen denkbar:
Gerade dann, wenn Menschen durch das Verhalten deines Hundes zu Schaden kommen, können die Schadensersatz-Forderungen sehr hoch ausfallen und dich im schlimmsten Fall bis zum Rest deines Lebens verschulden. Eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung beziehungsweise Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung kann dich davor bewahren, denn der Versicherer übernimmt nicht nur die Forderungen für die entstandenen Schäden, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.
Die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung sichert einen Versicherungsnehmer gegen Schadensersatzansprüche ab, die diesem aufgrund seiner privaten Tierhaltung entstehen. Sie ist besonders für Halter von größeren Tieren wie beispielsweise Hunde und Pferde empfehlenswert, denn kleinere Tiere wie Katzen oder Kaninchen sind in der Regel in einer Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen.
Deine Privathaftpflicht-Versicherung reguliert alle Schäden, die du selbst als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen wie Ehepartner und Kinder einer anderen Person zufügen. Die meisten Versicherungsverträge beinhalten auch die Schadensregulierung von Schäden, die durch kleine Haustiere verursacht worden sind, wie zum Beispiel:
Die Regulierung von Schäden, die ein Hund verursacht, lehnen die Versicherer im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung jedoch in der Regel ab.
Die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung, kurz Hundehaftpflicht, ist zwar nicht für jeden Hund und nicht in jedem Bundesland eine Pflichtversicherung, aber dennoch ist es ratsam, sie abzuschließen. Das gilt besonders in diesen Fällen:
Die Verpflichtung, eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen, wird nicht deutschlandweit einheitlich, sondern auf Länderebene geregelt. Das einzige Bundesland, in dem derzeit keine Versicherungspflicht für Hunde besteht ist Mecklenburg-Vorpommern. In alle anderen Bundesländern ist die Haftpflichtversicherung für Hunde teilweise grundsätzlich Pflicht und teilweise unter bestimmten Voraussetzungen. Als Hundehalter bist du verpflichtet, dich genau über deine Rechte und Pflichten zu informieren. Andernfalls riskierst du hohe Bußgelder. Da sich Gesetze und Auflagen ändern können, solltest du dich regelmäßig in der Presse oder im Internet informieren. Mit Stand September 2019 ist die Versicherungspflicht für Hundehalter in den einzelnen Bundesländern wie folgt geregelt:
Für Hunde welcher Rassen du eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung abschließen musst, ist innerhalb Deutschlands ebenfalls nicht einheitlich geregelt, sondern obliegt den einzelnen Bundesländern. Sofern die Versicherungspflicht für alle Hunde besteht, ist die Rassenzugehörigkeit unerheblich. Einige Bundesländer definieren jedoch eindeutig, wann ein zu versichernder Hund als gefährlich gilt und welche Rassen prinzipiell als gefährlich eingestuft werden. In der Regel wird ein Hund unabhängig von der Rasse als gefährlich eingestuft, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:
Sofern die Versicherungspflicht nur für Hunde gilt, die als gefährlich gelten, musst du die Rasselisten der einzelnen Bundesländer beachten.
Die Hundehalter- beziehungsweise Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung gewährt Leistungen im Falle von Schadensersatz-Forderungen seitens eines Dritten bei:
Eigene Schäden, also Schäden die dir selbst oder deinen mitversicherten Angehörigen durch deinen Hund entstehen, werden durch die Hunde-Haftpflicht-Versicherung nicht reguliert.
Wenn du verschiedene Hundehaftpflichtversicherungen miteinander vergleichst, lohnt es sich, einen genaueren Blick auf die Leistungen und Zusatzleistungen zu werfen, da diese von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich sein können. Zur Standardleistung der Versicherer gehört die Übernahme der Schadensersatzforderungen zur Regulierung der entstandenen Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Außerdem ist meistens passiver Rechtsschutz enthalten, zu dem die Abwehr unbegründeter Ansprüche gehört. Daneben gibt es je nach Versicherungsvertrag verschiedene Zusatzleistungen, wie:
Der Begriff Deckungssumme bezeichnet die vereinbarte Versicherungssumme, das heißt die maximale Entschädigungsleistung, die durch die Versicherung abgedeckt ist. Hast du zum Beispiel einen Vertrag mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro abgeschlossen, gewährt der Versicherer im Schadensfall Leistungen bis zu dieser Höhe.
Eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung ist nicht teuer, zahlt sich aber aus. Grundsätzlich ist der Versicherungsbeitrag von folgenden Punkten abhängig:
Manche Versicherer räumen zudem je nach Alter des Hundehalters Rabatte ein.
Die jährlichen Beiträge für die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung für eine französische Bulldogge beginnen bei rund 35 Euro bei einer Mindestlaufzeit von einem Jahr, einer Selbstbeteiligung von 150 Euro und einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro bei jährlicher Zahlweise.
Wenn du mehrere Hunde versicherst, belohnen viele Versicherungsunternehmen dies mit einem Mengenrabatt. Wie hoch dieser ist, hängt unter anderem von den Rassen der Hunde, deinem Alter und der Deckungssumme ab. Um die Tarife so transparent wie möglich zu halten, verzichtet die Coya auf Mengenrabatte.
In einigen Bundesländern besteht nicht nur die Pflicht zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung, sondern es werden auch Mindest-Versicherungssummen vorgegeben. So sehen zum Beispiel Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Mindest-Deckungssummen von 250.000 Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Personenschäden vor. Lebst du in Berlin oder in Hamburg musst du sogar eine Versicherungssumme von mindestens einer Million Euro wählen. Grundsätzlich solltest du bedenken, dass Schadenersatz-Forderungen sehr hoch ausfallen können, vor allem dann, wenn es sich um Personenschäden handelt. Daher ist die Wahl einer Gesamt-Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro empfehlenswert.
Stell dir vor, dein Hund hat einen Verkehrsunfall verursacht, durch den ein Mensch verletzt worden ist. Du bist in der Folge verpflichtet, alle Schadensersatzforderungen für Maßnahmen zu übernehmen, die bei der Wiederherstellung der Gesundheit des Verletzten erforderlich sind. Das können zum Beispiel spezielle Hilfsmittel, ärztliche Behandlungen und die Pflege beziehungsweise die Betreuung sein. Im schlimmsten Fall wird es sogar notwendig, die Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug, die berufliche Rehabilitation und den Wohnungsumbau zu übernehmen. Hierdurch können durchaus Kosten in Millionenhöhe entstehen, die du nur durch den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung abfedern kannst.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um bei der Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung zu sparen, ohne einen geringeren Leistungsumfang zu erhalten. Weniger zahlen musst du in den folgenden Fällen:
Beachte allerdings, dass die Tarife für diese Versicherung generell nicht besonders hoch sind und du zum Beispiel durch eine lange Mindestvertragslaufzeit oder eine hohe Selbstbeteiligung sehr eingeschränkt wirst. Je kürzer die Vertragslaufzeit ist, umso eher kannst du im Bedarfsfall zu einem anderen Versicherer oder in einen anderen Tarif wechseln und von geringeren Beiträgen und besseren Leistungen profitieren.
Wenn du eine Mietwohnung oder ein gemietetes Haus bewohnst, lohnt sich der Abschluss einer Hundehaftplicht-Versicherung auf jeden Fall. Schäden an der sogenannten Mietsache durch Hunde sind nicht selten und werden in der Regel durch die Versicherung reguliert. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Hund beim Spielen einen Eimer umgestoßen hat und der mitgemietete Teppichboden sich durch das ausgelaufene Wasser wellt. Viele Versicherer gewähren Leistungen bis zu einer Höhe von 300.000 Euro bis zu 20 Millionen Euro.
Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass du bei der Beaufsichtigung des Tieres die erforderliche Sorgfalt walten lassen musst. Wird dein Hund oftmals durch andere Personen wie Freunde und Bekannte betreut, die dies nicht gewerblich tun, solltest du bei Abschluss der Versicherung darauf achten, dass diese das Hüten durch dritte Personen als Leistungsbaustein enthält. Deine Familienangehörigen gehören in der Regel immer zum versicherten Personenkreis.
Das hängt von deinem Vertrag ab. Einige Versicherer gewähren ihre Leistungen auch dann, wenn sie durch deinen nicht angeleinten Hund verursacht wurden.
Die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung übernimmt Versicherungsschutz, wenn eine andere Person oder ein Tier durch deinen Hund gebissen wird. Je nach vereinbarten Leistungen übernimmt die Versicherung dann zum Beispiel die Schadensersatz-Forderungen für den Arzt beziehungsweise Tierarzt, für beschädigte Kleidung und für Schmerzensgeld. Das kann vertragsabhängig auch dann der Fall sein, wenn der Hund eine andere Aufsichtsperson gebissen hat, Hüterbiss genannt.
Grundsätzlich muss der Hundehalter immer für Schäden einstehen, die durch sein Tier einem Dritten zugefügt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn er mit diesem eine Hundeschule besucht. Für diesen Fall sehen einige Versicherer Zusatzleistungen vor, die du vertraglich vereinbaren kannst. Bei der Coya ist die Teilnahme am Hundeunterricht von Haus aus mitversichert.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nimmt den Hundehalter aus der Pflicht, wenn er den Hund vertraglich vereinbart in die Obhut der Hundeschule gibt und während dieser Zeit einer anderen Person ein Schaden entsteht. In diesem Fall greift § 834 BGB, der die Haftung des Tieraufsehers vorsieht. Es muss dann geprüft werden, ob die Betriebshaftpflicht-Versicherung des Hundetrainers zuständig ist.
Die Hundehaftpflicht-Versicherung übernimmt alle Aufwendungen, die im Schadensfall entstehen. Tierarztkosten werden jedoch nur für ein anderes Tier, nicht aber für deinen eigenen Hund übernommen. Dazu zwei Beispiele: