Für die meisten Menschen ist es vermutlich die schlimmste Vorstellung überhaupt: Durch das eigene Verschulden wird ein anderer Mensch verletzt, womöglich sogar getötet. Niemand denkt gern über diese Dinge nach. Aber im Alltag passieren Unfälle und Missgeschicke schnell. Einmal unachtsam, schon ist der Schaden passiert. Kleine Fehler können weitreichende Auswirkungen haben.
Eine private Haftpflichtversicherung schützt dich im Schadensfall vor den finanziellen Folgen. Sie reguliert den Schaden für dich, sodass du nicht mit deinem Privatvermögen haftest.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema „Personenschaden“ haben wir hier für dich zusammengefasst.
Wenn die körperliche Unversehrtheit eines Menschen beeinträchtigt wird, liegt ein Personenschaden vor. Zu einem Personenschaden zählt die Verletzung eines anderen Menschen, die Beeinträchtigung seiner Gesundheit sowie sein Tod. Aus dem Personenschaden entstehende Folgeschäden, beispielsweise Vermögensschäden, zählen ebenfalls dazu. Es muss nicht immer eine andere Person als Verursacher beteiligt sein. Eine berufsbedingte Erkrankung gilt beispielsweise ebenfalls als Personenschaden.
Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung sind die Schäden maßgeblich, die du (oder eine in deinem Vertrag mitversicherte Person) einem Dritten versehentlich zufügst. Beispielsweise könnte ein Mensch durch deine Schuld verletzt oder getötet werden. In diesem Fall haftest du laut § 823 BGB mit deinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“.
Ja, deine private Single-Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden ab, die du anderen Menschen versehentlich, fahrlässig oder grob fahrlässig zufügst. Falls du in einer Partnerschaft lebst oder Familie hast, ist eine Familien-Haftpflichtversicherung sinnvoll. Damit sicherst du dich und deine Lieben schon ab 64,99 Euro jährlich gegen die finanziellen Folgen, die aufgrund von einem Personenschaden entstehen können, ab.
Dabei übernimmt deine private Haftpflichtversicherung drei Aufgaben:
Die höchstmögliche Deckungssumme bei Coya beträgt 30 Millionen Euro. Dadurch ist im Schadensfall für eine umfassende Absicherung gesorgt.
Wir empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 30 Millionen Euro. Gerade bei Personenschäden können hohe Kosten auf dich und deine Familie zukommen. Je höher die Deckungssumme, desto besser bist du im Ernstfall abgesichert. Übersteigen die Kosten die Deckungssumme, musst du die Differenz trotz privater Haftpflichtversicherung aus eigener Tasche bezahlen.
Viele Unfälle passieren durch Unachtsamkeiten, Missgeschicke und Fahrlässigkeit im Alltag.
Personenschaden (Haftpflicht-Beispiele):
Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt …
Nicht reguliert werden Personenschäden, die du selbst erleidest oder eine der mitversicherten Personen. Die Privat-Haftpflichtversicherung zahlt nur bei Personenschäden, die du Dritten zugefügt hast. Das sind die mitversicherten Personen grundlegend nicht.
Jedoch springt der Versicherungsschutz bei Personenschäden oder Ansprüchen Dritter (z. B. gesetzliche Rückgriffsansprüche von Versicherern oder Arbeitgebern) wieder ein.
So sind Paare bestenfalls über eine Familienhaftpflichtversicherung versichert. Das heißt, wenn einer von beiden zum Beispiel beim Kochen ausversehen ein Messer fallen lässt und dabei den Partner trifft, sind die Personenschäden mitversichert. Die Behandlungskosten, die die Krankenversicherung verlangt sowie das eingeforderte Schmerzensgeld des Partners werden beispielsweise von Coya übernommen. Mit anderen Worten, es ist sinnvoll sich von vorneherein als Paar für eine Familienhaftpflichtversicherung zu entscheiden, um von einem kompletten Schutz zu profitieren.
Bei einem Personenschaden übernimmt deine private Haftpflichtversicherung die Forderungen für die Bergung und ärztliche Behandlung des Geschädigten. Außerdem werden die Forderungen für Verdienstausfälle, Schmerzensgeld und eventuelle Rentenzahlungen übernommen. Falls der Geschädigte stirbt, trägt die Haftpflichtversicherung die Begräbniskosten.
Ja, du bist auch im Ausland durch deine private Haftpflichtversicherung geschützt. Dein Wohnsitz muss sich allerdings in Deutschland befinden. Außerhalb der EU ist der Versicherungsschutz auf fünf Jahre beschränkt.
Bei einem Eigenschaden bist du Schadensverursacher und Geschädigter in einer Person. In diesem Fall greift deine private Haftpflichtversicherung nicht.
Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt also nur dann die Schadensregulierung, wenn du sogenannten Dritten einen Schaden zufügst. Eigenschäden sind nicht versichert.
Bei Vorsatz übernimmt deine private Haftpflichtversicherung die Schadensersatzforderungen nicht.
Vorsatz liegt vor, wenn dir die Folgen einer Handlung bewusst waren und du diese entweder in Kauf genommen oder sogar absichtlich herbeigeführt hast. Anders gesagt: Es kommt auf dein Wissen und Wollen an. Bei Vorsatz leistet deine private Haftpflichtversicherung nicht.
Deine private Haftpflichtversicherung deckt neben Personenschäden auch Sachschäden und Vermögensschäden ab. Ein Sachschaden entsteht, wenn du das Eigentum einer anderen Person versehentlich oder fahrlässig beschädigst oder zerstörst. Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn jemand durch dein Verschulden einen Vermögensverlust erleidet.