Die meisten Schäden, die im Alltag passieren, sind Sachschäden: Vielleicht stößt du bei Freunden die Digitalkamera vom Tisch. Oder du überlastest in deiner Mietwohnung eine Mehrfachsteckdose mit zu vielen Geräten. Oder du setzt dich auf die Brille eines Bekannten… Missgeschicke und Unachtsamkeiten passieren letztendlich jedem. Ein kurzer unachtsamer Moment kann weitreichende Folgen haben.
Du bist gesetzlich zur Wiedergutmachung des Schadens verpflichtet. Bei kleineren Dingen wie einer heruntergefallenen Tasse ist das vermutlich für dich kein Problem. Anders sieht es bei einer Brille mit Spezialgläsern aus. Da kommen schnell ein paar hundert Euro zusammen. Ein Wohnungsbrand könnte dich und deine Familie finanziell ruinieren.
Eine private Haftpflichtversicherung bewahrt dich im Schadensfall davor, mit deinem Privatvermögen zu haften. Sie reguliert den Schaden für dich.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema „Sachschaden“ haben wir hier für dich zusammengestellt.
Ein Sachschaden entsteht, wenn du das Eigentum einer anderen Person beschädigst oder zerstörst. Auch Mietsachschäden gehören dazu. Versichert sind Schäden, die plötzlich – durch eine Unachtsamkeit oder ein Missgeschick – geschehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn dir eine heiße Pfanne auf den Küchenboden fällt und dabei den Korkboden beschädigt. Kontinuierliche Schäden, die durch Abnutzung entstehen, übernimmt deine Haftpflichtversicherung nicht.
Ja, eine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Schadensregulierung bei Sachschäden, die du bei anderen Menschen verursachst. Wenn du dich für das Topping „Top of the Topps“ von Coya entscheidest, sind auch Gefälligkeitsschäden, die bei Freundschaftsdiensten entstehen können, versichert.
Bei Coya kannst du dich allein zum Single-Tarif versichern. Oder du schützt deinen Partner und deine Kinder mit einer privaten Haftpflichtversicherung zum Familien-Tarif.
Ein Gefälligkeitsschaden liegt vor, wenn du unentgeltlich einen Freundschaftsdienst erledigst oder Nachbarschaftshilfe leistest und dabei das Eigentum deiner Freunde oder Nachbarn beschädigst. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du beim Umzug hilfst und eine wertvolle Vase fallen lässt oder mit einem Möbelstück das Treppenhaus demolierst.
Die Deckungssumme bei Coya umfasst bis zu 30 Millionen Euro. Damit bist du im Schadensfall umfassend abgesichert.
Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 30 Millionen Euro. Es gibt Sachschäden, die sehr hohe Kosten verursachen, etwa, wenn dein Kind versehentlich einen Wohnungsbrand auslöst oder wenn du einen Verkehrsunfall mit mehreren Teilnehmern verschuldest. Darum ist eine hohe Deckungssumme von Vorteil.
Sachschäden passieren durch Unaufmerksamkeit im Alltag schnell:
Bei einem Sachschaden ersetzt deine private Haftpflichtversicherung den Zeitwert des beschädigten Gegenstandes, nicht den Neuwert.
Mit „Zeitwert“ ist der aktuelle Wert eines Gegenstandes oder einer Sache gemeint. Dabei wird von einem Wertverlust gegenüber dem Neuwert ausgegangen. Der Geschädigte hat den Gegenstand bereits eine zeitlang benutzt. Der Gebrauch führt zu einer Wertminderung. Ein drei Jahre altes Smartphone ist beispielsweise nicht mehr so viel wert wie ein neues Gerät.
Deine private Haftpflichtversicherung ersetzt bei der Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes nicht den Neuwert, sondern nur den Zeitwert.
Falls du bei deinem Umzug aus Versehen selbst deinen Fernseher demolierst, weil du mit einem Stuhl dagegen stößt, kommt deine Haftpflichversicherung für den entstandenen Sachschaden nicht auf. Das heißt, wenn du dir selbst oder einer anderen mitversicherten Person einen Sachschaden zufügst, reguliert deine private Haftpflichtversicherung den Schaden nicht.
Deine Haftpflichtversicherung übernimmt für dich beziehungsweise für die in deinem Vertrag mitversicherten Personen drei Aufgaben:
Ein Sachfolgeschaden wird auch als „unechter Vermögensschaden“ bezeichnet. Er entsteht infolge eines Sachschadens.
Angenommen, du triffst dich mit einem guten Freund, der freiberuflich als Grafikdesigner tätig ist, in der Cafeteria. Bei einer angeregten Diskussion stößt du versehentlich deinen Becher Kaffee über sein Keyboard. Dann liegt zunächst ein Sachschaden vor. Der Datenverlust und der Arbeitsausfall sind Sachfolgeschäden beziehungsweise unechte Vermögensschäden.
Selbstverständlich! Du bist zum Beispiel im Urlaub oder bei einem Auslandssemester in EU Ländern genauso versichert wie in deiner Heimat, solange dein Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Außerhalb der EU gilt dein Versicherungsschutz maximal für fünf Jahre.
Wenn du dir selbst oder einer mitversicherten Person einen Sachschaden zufügst, reguliert deine private Haftpflichtversicherung den Schaden nicht. Sie greift nur, wenn du an fremdem Eigentum Schaden verursachst.
Nein, bei Vorsatz schützt dich deine private Haftpflichtversicherung nicht durch die Übernahme der Schadensersatzforderungen. Für vorsätzlich angerichtete Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums musst du selbst aufkommen.
Deine private Haftpflichtversicherung deckt neben Sachschäden auch Personenschäden und Vermögensschäden ab. Personenschäden entstehen, wenn du eine andere Person verletzt, ihre Gesundheit schädigst oder ihren Tod verursachst. Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn ein Dritter wegen dir einen Vermögensverlust erleidet.