Sogenannte unechte Vermögensschäden sind oft eine Folge von Personen- oder Sachschäden: Vielleicht beschädigst du versehentlich den PKW einer Selbständigen. Dabei handelt es sich zunächst um einen Sachschaden. Allerdings muss der Wagen zur Reparatur in die Werkstatt. Während dieser Zeit kann die Eigentümerin ihrer Arbeit nicht nachgehen. Sie erleidet also durch dein Verschulden einen finanziellen Verlust.
Die wichtigsten Fragen und Informationen rund um das Thema „Vermögensschaden“ haben wir hier für dich zusammengestellt.
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn jemand durch dein Verschulden direkt oder indirekt einen finanziellen Verlust erleidet. Dabei wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden.
Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn durch deine Schuld ein anderer Mensch einen finanziellen Schaden erleidet.
Das ist beispielsweise bei einer Falschberatung durch einen Finanzberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt der Fall. Anders gesagt: Ein echter Vermögensschaden ist keine Folge eines Sach- oder Personenschadens, sondern ein eigenständiger Vorfall.
Echte Vermögensschäden kommen vor allem in beruflichem Zusammenhang vor. Wer als Selbständiger andere Menschen berät, sollte aus diesem Grund eine separate Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abschließen. Für Angehörige einiger Berufe ist diese sogar verpflichtend. Dazu zählen Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.
Beispiele für echte Vermögensschäden im beruflichen Kontext:
Beispiele für Vermögensschäden im privaten Kontext:
In diesen und ähnlichen Fällen musst du den entstandenen Schaden ersetzen.
Unechte Vermögensschäden sind eine Folge von Personen- oder Sachschäden: Wird durch deine Schuld eine Person verletzt, kann diese möglicherweise ihren Beruf vorübergehend nicht mehr ausüben.
Angenommen, du bist mit deinem E-Scooter unterwegs und stößt versehentlich mit einem Passanten zusammen. Dieser wird zu Boden gerissen, bricht sich bei dem Sturz den Arm und trägt eine Kopfverletzung davon. Zunächst handelt es sich bei diesem Vorfall um einen Personenschaden. Allerdings ist der Geschädigte ein selbständiger Handwerker. Er kann seinen Beruf aufgrund der Verletzung für ein paar Monate nicht mehr ausüben. Ihm entsteht demnach ein finanzieller Verlust. Da dieser eine Folge des Personenschadens ist, handelt es sich um einen „unechten Vermögensschaden“.
Vielleicht hast du dir einen neuen Kleiderschrank gekauft und transportierst ihn selbst mit deinem Wagen aus dem Möbelhaus nach Hause. Beim Ausladen beschädigst du einen Imbissanhänger, der direkt neben deinem Parkplatz steht. Der Geschädigte erleidet zunächst einen unmittelbaren Sachschaden. Allerdings kann er bis zur erledigten Reparatur seinen Anhänger nicht für den Verkauf nutzen. Für diesen Verdienstausfall musst du ebenfalls geradestehen.
Deine private Haftpflichtversicherung deckt unechte Vermögensschäden, die infolge eines Sach- oder Personenschadens entstehen, ab. Echte Vermögensschäden sind ebenfalls abgedeckt, solange sie nicht aus
entstanden sind. Denk daran, dass deine Privathaftpflichtversicherung nur für den privaten Bereich gilt. Benötigst du für deinen Beruf eine Haftpflicht, bzw. Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, gibt es dafür eine eigene Versicherung.
Wenn du unbeabsichtigt einen Vermögensschaden verursachst, bist du laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau wie bei Personen- oder Sachschäden dazu verpflichtet, den Schaden wiedergutzumachen. Gegen die finanziellen Folgen eines Vermögensschadens schützt dich deine private Haftpflichtversicherung.
Es ist ratsam, die Deckungssumme so hoch wie möglich anzusetzen. Entsteht durch dein Verschulden ein höherer Schaden, musst du für die Differenz aus eigener Tasche aufkommen.
Bei Coya beträgt der höchstmögliche Deckungsbeitrag 30 Millionen Euro. Damit bist du im Schadensfall sehr gut abgesichert.
Deine Haftpflichtversicherung reguliert den entstandenen Vermögensschaden. Das heißt, sie kommt für den entstandenen Vermögensschaden – bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme auf.
Falls es sich um einen unechten Vermögensschaden handelt, reguliert deine private Haftpflicht neben dem Vermögensschaden auch den entstandenen Sachschaden beziehungsweise Personenschaden.
Generell übernimmt die private Haftpflichtversicherung keine Schäden, die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen.
Wenn du einen echten Vermögensschaden verursacht hast, der aufgrund von
entstanden ist, reguliert deine private Haftpflichtversicherung den Schaden ebenfalls nicht.
Dafür brauchst du eine separate Versicherung. Empfehlenswert ist bei einer beruflichen Tätigkeit eine Kombination aus einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt drei Aufgaben:
Du bist EU-weit abgesichert, solange sich dein Wohnsitz in Deutschland befindet. Außerhalb der EU ist dein Versicherungsschutz auf fünf Jahre begrenzt.
Wenn du dir selbst einen finanziellen Schaden zufügst, greift deine private Haftpflichtversicherung nicht. Falls du dich für eine private Haftpflichtversicherung zum Familien-Tarif entscheidest, sind die Schäden, die mitversicherte Personen aneinander verursachen, ebenfalls nicht versichert.
Deine private Haftpflichtversicherung schützt dich ausschließlich bei Schadensersatzforderungen Dritter. Dritte sind fremde Menschen, denen du versehentlich einen Schaden zugefügt hast und die nicht in deinem Versicherungsvertrag mitversichert sind.
Nein. Bei vorsätzlich verursachten Vermögensschäden haftest du selbst.
Deine private Haftpflichtversicherung schützt dich auch vor Schadenersatzansprüchen Dritter und finanziellen Nachteilen im Falle von Personen- und Sachschäden.